TOP Ö 13: 4. Stufe der Lärmkartierung - Beitritt zum Rahmenvertrag Lärmkartierung 2022

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schkopau ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47 b Bundes-Immissionsschutz­gesetzes (BImSchG) bis zum 30. Juni 2022 in einer Lärmkarte darzustellen. Zur personellen und finanziellen Entlastung bieten der SGSA und das Land Sachsen- Anhalt allen kartierungspflichtigen Gemeinden die Möglichkeit, ihre Lärmkartierung landeszentral zu organisieren. Hierzu wird durch den SGSA ein Rahmenvertrag mit dem Land Sachsen- Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz (LAU), geschlossen, dem die Gemeinde Schkopau beitreten kann.

Nähere Informationen hierzu sind dem als Anlage beigefügten Anschreiben des SGSA zu entnehmen.

Zur Finanzierung der landeszentralen Lärmkartierung erhebt das LAU von den beigetretenen Städten und Gemeinden eine Umlage in Höhe von 800 Euro pro zu kartierendem Streckenkilometer sowie einen Grundbetrag von 700 Euro. Aus dieser Umlage finanziert das LAU sämtliche mit der Lärmkartierung 2022 einhergehenden ingenieurtechnischen Dienstleistungen, die als Fremdvergabe an Dritte vergeben werden (einschließlich der Qualifizierung der Eingangsdaten).

Durch den Betritt der Gemeinde Schkopau zum Rahmenvertrag entstehen Kosten in Höhe von 15.204 Euro für die kartierungspflichtigen Hauptverkehrswege (A9, A38, B6, B91, B181, L171 und L172) mit einer Gesamtlänge von 18,13 km.

(800 Euro x 18,13 km = 14.504 Euro zuzüglich eines Grundbetrages von 700 Euro).

 

In den Vorjahren wurde die Lärmkartierung eigenständig durch die Gemeinde Schkopau vergeben. Aufgrund dessen werden aktuell Angebote eingeholt, die Auskunft über die möglichen Kosten geben sollen, wenn die Gemeinde Schkopau nicht der landeszentralen Lärmkartierung beitritt. Da diese Informationen derzeit noch nicht vorliegen, bitte ich vorerst um die Empfehlung der landeszentralen Vergabe beizutreten, falls die Kosten für die eigenständige Lärmkartierung den bisher veranschlagten Wert von 15.204 Euro übersteigen.

Hierfür muss die Zustimmung zum Beitritt des Gemeinderates jedoch bis spätestens Ende Juli 2021 beschlossen sein, damit das Kartierungsziel des LAU fristgerecht erreicht werden kann. Aufgrund dessen kann derzeit keine Aufschiebung der Entscheidung erfolgen, um die Ergebnisse der Angebotsabforderung abzuwarten.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau stimmt in seiner Sitzung am 20.07.2021 dem Beitritt der Gemeinde Schkopau zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2022 an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der EU- Umgebungslärm­richtlinie zwischen dem Land Sachen- Anhalt und dem Städte- und Gemeindebund Sachen- Anhalt (SGSA) zu.

Ist eine eigenständige Vergabe der Lärmkartierung kostengünstiger, so ist diese Variante zu wählen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.