TOP Ö 10: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt laut Sitzungskalender für das Jahr 2021 planmäßig wieder am 29.06.2021. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendung und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung des erhaltenen Betrages an den Zuwendungsgeber verpflichtet ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.06.2021 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.