TOP Ö 12: Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2/7 "An der Elsterbrücke L 183"

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom April 2020 beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 16. Juli 2020 bis einschließlich 21. August 2020 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 9. Juli 2020 um die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans gebeten.

Im Ergebnis der Beteiligungen zum Entwurf des Bebauungsplans wurden folgende wesentliche Änderungen/ Ergänzungen vorgenommen, die zur Erarbeitung eines 2. Entwurfs geführt haben:

-              die Fläche für den Radweg nach Burgliebenau wird nicht mehr als Verkehrsfläche festgesetzt, sondern es wird eine Vorbehaltsfläche für den Bau des Radwegs nachrichtlich dargestellt,

-              in die textliche Festsetzung 1.2 wurden „Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe“ neu aufgenommen,

-              die textlichen Festsetzungen 3.1 und 3.2 gelten nicht für das Teilgebiet 3b,

-              Anpassung der Abgrenzung des Pflanzgebotes P 3 an die Bestandssituation,

-              nachrichtliche Übernahme des Gewässerrandsteifens des Schöpfwerksgrabens in die Planzeichnung und 

-              Aktualisierung der Begründung.

Die Bezeichnung des B- Plans wurde zunächst in „Gewerbegebiet Döllnitz“ (zurück) geändert, auf Empfehlung des Bauausschusses wurde jedoch der Titel „An der Elsterbrücke L 183“ belassen.

 

Beschlussantrag:

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.06.2021 mit den zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2/7 „An der Elsterbrücke L 183“ eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen im beiliegenden Abwägungsprotokoll vom April 2021 zu verfahren.

Das beiliegende Abwägungsprotokoll vom April 2021 (Seiten 1 bis 48) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.06.2021 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Gewerbegebiet Döllnitz“ in der Fassung vom April 2021 und billigt die Begründung gleichen Datums. Die Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Dabei wird der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, während folgender Zeiten im Lichthof des Hauptamtes (Obergeschoss) der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau, die Gelegenheit gegeben, den 2. Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

            montags und mittwochs:        9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

            dienstags:                               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

            donnerstags:                           9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

            sowie freitags:                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sollten zum Auslegungszeitraum noch Einschränkungen aufgrund der COVID- 19- Pandemie bestehen, so werden in der Bekanntmachung gesondert Hinweise zur Zugänglichkeit des Bürgerhauses bekannt gegeben und gegebenenfalls ein längerer Auslegungszeitraum bestimmt.

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen und von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen. Über das Abwägungsergebnis ist zu informieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.