TOP Ö 9: Widmungsbeschluss Ermlitz Teilfläche - Auenblick

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Neubaugebiet „Am Wachtberg“ befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/6 „Am Wachtberg“. Die Straßen im Wohngebiet wurde 2013 von der Gemeinde öffentlich gewidmet.

 

Das Flurstück 683  befand sich zum Zeitpunkt der Widmung  noch nicht im Eigentum der Gemeinde Schkopau. Aus diesem Grund muss die Widmung noch nachgeholt werden.

 

Die Teilfläche der Straße „Auenblick“, Gemarkung Ermlitz, Flur 2, Flurstück  683, wird  in die Gruppe der Gemeindestraßen/Verkehrsflächen eingestuft und der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Benutzungsart und des Benutzungszweckes sowie des Benutzerkreises gibt es keine Einschränkungen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Schkopau.

 

Zu den hoheitlichen Aufgaben in der Gemeinde Schkopau gehört es, Gemeindestraßen zu widmen. Das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 regelt die Rechtsverhältnisse öffentlicher Straßen. Die Widmung ist verankert in § 6 StrG LSA. Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA ist die Gemeinde Straßenbaulastträger für Gemeindestraßen.

 

Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Diese Verfügung ist laut Gesetz mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu geben und wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat zugestimmt.            

 

Beschlussvorlage:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2021, gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA),  i.d.F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch § 115 Absatz 3 des Gesetzes vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 494) und durch § 45 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.6.2014, die Widmung des Straßenteilstückes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ in der Gemeinde Schkopau, Gemarkung Ermlitz

 

„Auenblick“                       Flur 2, Flurstück 683 - anteilig.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung ortsüblich bekannt zu machen.       

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.