TOP Ö 14: Beschluss zur Unterzeichnung des öffentlich- rechtlichen Vertrages gem. § 11 BauGB und §§ 54 ff. VwVfG LSA

 

Herr Weiß informiert, dass in diesem Vertrag ausführlich geregelt ist, was im Rahmen eines ergänzenden Vertrages zu einem Bebauungsplan städtebaulich einwandfrei geregelt werden kann und was nicht. Der Ortschaftsrat Döllnitz sowie der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt diesem Vertrag zuzustimmen.

 

Beschluss GR 16 / 178 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beauftragt in seiner Sitzung am 20.09.2011 den Bürgermeister Herrn Albrecht den vorliegenden öffentlich- rechtlichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 54 ff Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (VwVfG LSA) zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.