Herr Weiß erklärt, dass auf der Grundlage der
eingegangenen Stellungnahmen die Planfassung für den Satzungsbeschluss des
B-Planes Nr. 4/4 Sportplatz Hohenweiden einschließlich Umweltbericht
erarbeitet wurde. Im Vergleich zum überarbeiteten Entwurf wurden lediglich
redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Abwgungsvorschläge:
lfd.
Nr. 4 22 Nein-Stimmen (einstimmig)
lfd.
Nr. 10 21 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung
lfd.
Nr.13 22 Ja-Stimmen (einstimmig)
lfd.
Nr. 16 22 Ja-Stimmen (einstimmig)
Beschluss
GR 16 /177 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 20.09.2011 die
Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans
eingegangen sind, mit folgendem Ergebnis geprüft:
(vgl. beiliegende Abwägungsbögen)
Das Planungsbüro StadtLandGrün wird
beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange/
Nachbargemeinden und die Einwender der Öffentlichkeitsbeteiligung von diesem
Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt den Bebauungsplan Nr. 4/4
Sportplatz Hohenweiden in der Fassung vom Juli 2011, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) nach § 10
BauGB als Satzung.
Die
Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2011 wird gebilligt.
Das
Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 4/4
Sportplatz Hohenweiden ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
21
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.