TOP Ö 9: Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2011

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Albrecht erklärt, dass die Gemeinde verpflichtet ist einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen. In diesem Dokument ist das Jahresergebnis in den Einnahmen und Ausgaben erfasst. Der Nachtragshaushalt wurde in den Ausschüssen diskutiert. Auch einzelne Punkte, die strittig waren, wie z. B. der Kauf eines Schiffes wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss ausgiebig diskutiert und mehrheitlich positiv entschieden.

 

Frau Müller sagt, dass es im Finanz- und Wirtschaftsausschuss auch größere Probleme zu bewältigen gab, z. B. Grundschule Raßnitz. Im Vermögenshaushalt wurden einzelne Positionen durchgegangen und abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Nachtragshaushalt zu beschließen.

 

 

Frau Tiesler erläutert schwerpunktmäßig die wichtigsten Änderungen, die im Nachtragshaushalt 2011 Berücksichtigung fanden.

 

      Die Kreisverwaltung versagte der Gemeinde Schkopau die Förderung der Grundschule Raßnitz. Der Gemeinderat fasst daraufhin den Beschluss, die Baumaßnahme aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Im Nachtragshaushalt mussten entsprechend die Zuweisungen um 284 T€ reduziert werden. Die Baukosten werden in gleicher Höhe 2012 als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.

Die Ortsteile Raßnitz, Schkopau, Hohenweiden, Lochau, Döllnitz, Wallendorf und Ermlitz nutzten den Nachtragshaushalt zur Umverteilung der Ortsbürgermeistermittel 2011.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr fielen auf Grund der Hochwassersituation und des extrem harten Winters im I, Quartal 2011 höhere Kosten an.

Allein bei den Kosten für den Winterdienst musste um 70 T€ auf 220 T€ aufgestockt werden. Weiterhin wurden die Verpflichtungsermächtigungen um 520,5 T€ für die Maßnahmen Grundschule und Straßenbau erhöht.  

 

Herr Trisch äußert sich, dass die SPD Fraktion zum Großteil mit der Aufstellung des Nachtragshaushaltes einverstanden ist, jedoch der Kauf eines Motorbootes doch nicht so unstrittig ist, wie eigentlich dargestellt wurde. Ein Nutzungskonzept liegt ebenfalls nicht vor. Da das Boot erst noch restauriert werden muss, eh man es auf den See einsetzen kann, wird die Meinung vertreten, das Boot zwar im Nachtrag zu belassen aber mit einem Sperrvermerk bis auch ein Nutzungskonzept vorliegt.

 

Herr Trisch stellt den Antrag die 16.000,00 € Kauf eines Motorbootes mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Herr Haufe weist darauf hin, dass dies der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten und beschlossen hat, dass man doch etwas für die Jugend tun sollte. Ein Nutzungskonzept kann immer noch vorgelegt werden.

 

Herr Albrecht erklärt, dass die Gemeinde die Vereine mit dem Kauf des Motorbootes unterstützen will. Es soll dem Seesportverein zur Verfügung gestellt werden. Die Jugendlichen haben dann die Aufgabe das Boot zu restaurieren. Das Verfahren wird gesetzeskonform durchgeführt. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat diesem Kauf zugestimmt und der Gemeinderat sollte diesen Beschluss nicht anzweifeln, sondern dem Votum des Ausschusses folgen.

 

Herr Trisch erwidert, dass in der heutigen Sitzung neue Erkenntnisse dazugekommen sind und das man seine Meinung ändern kann, ist legitim.

 

Weitere Gemeinderäte/-innen sind ebenfalls der Meinung, die Haushaltsstelle Kauf eines Motorbootes mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Herr Eckl lässt darüber abstimmen, ob die Haushaltsstelle „Kauf eines Motorbootes“ mit einem Sperrvermerk versehen wird.

 

Abstimmungsergebnis:   9  Ja-Stimmen                        12  Nein-Stimmen

 

                                                Herr Pomian ist von der Abstimmung ausgeschlossen.

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Beschluss GR 16 / 173 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2011:

Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen wird gem. § 95 GO LSA beschlossen.

Die Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage 2).

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.