TOP Ö 18: Berufung des Wahlververantwortlichen und des stellvertretenden Wahlverantwortlichen für die Landtagswahl 2021 und für die Bundestagswahl 2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Ausscheiden von Herrn Kemnitzer zum 28.02.2021 als Mitarbeiter der Gemeinde Schkopau macht sich die Neubesetzung der verantwortlichen Funktionen zur Durchführung der Landtagswahl und der Bundestagswahl im Jahr 2021 unbedingt erforderlich. Herr Schneider und Frau Riesner haben sich bereit erklärt, für die entsprechenden Funktionen zur Verfügung zu stehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021 Herrn Tino Schneider zum Wahlverantwortlichen und Frau Janine Riesner zur stellvertretenden Wahlverantwortlichen für die Landtagswahl am 06.06.2021 und für die Bundestagswahl am 26.09.2021 zu berufen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.