TOP Ö 14: Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2021

Sachverhalt:

 

Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2021 der Gemeinde Schkopau wurde in den Sitzungen der Ausschüsse sowie der Ortsräte beraten. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beriet in seiner Sitzung am 26.01.2021 ebenfalls über den Haushaltsplanentwurf und brachte einige Änderungen ein. Von denen wurden nachstehende in den Haushaltsplan 2021 eingearbeitet:

 

  1. Stellenplan:
    1. Die Funktionsbezeichnung SB Soziales in dem Produkt 111.310 Zentrale Dienste mit der Entgeltgruppe 6 wurde mit einem Sperrvermerk versehen.
    2. Die Funktionsbezeichnung Fachberatung in dem Produkt 365.100 Kindertagesstätten mit der Entgeltgruppe S12 wurde ebenfalls mit einem Sperrvermerk versehen.

 

  1. Ergebnisplan: Folgende Ansätze wurden reduziert
    1. Haushaltsstelle 111.600/ 52710400 – Organisationsangelegenheiten/ Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten = -20.000 € (Wegfall Organisationsuntersuchung)
    2. Haushaltsstelle 211.110/ 52710900 – Grundschulen/ Lehr- und Unterrichtsmittel = -1.900 €
    3. Haushaltsstelle 272.100/ 54211000 – Bibliotheken/ Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit = - 4.200 €
    4. Haushaltsstelle 315.000/ 54211000 – Soziale Einrichtungen/ Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit = - 4.200 €
    5. Haushaltsstelle 365.100/ 52710400 – Kindertagesstätten/ Spiel- und Beschäftigungsmaterial = -4.000 €

 

  1. Investitionsplan:
    1. Die Baumaßnahme „Sanierung Schachtloch Döllnitz“ mit der Investitionsnummer 552.100.01.300 wurde aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 verschoben.
    2. Folgende Tiefbaumaßnahmen sind im Jahr 2023 hinzugekommen:

aa) Haushaltsstelle 541.000/ 09620000 Investitionsnummer 541.000.01.201

      Burgliebenau: Erschließung Alte Ziegelei = 170.000 €

bb) Haushaltsstelle 541.000/ 09620000 Investitionsnummer 541.000.08.201

      Luppenau: Ausbau Tragarther Straße = 470.000 €

cc) Haushaltsstelle 541.000/ 09620000 Investitionsnummer 541.000.09.201

      Raßnitz: Am Gartenweg = 290.000 €

 

Damit die Änderungen besser nachvollzogen werden können, wird der Beschlussvorlage eine Änderungsliste beigefügt.

 

Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3 vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge, die Höhe der Aufwendungen erreicht. Der Ergebnishaushalt schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem erheblichen Fehlbetrag in Höhe von 3.674.400 € ab. Dies ist unter anderem auf die pandemiebedingten rückläufigen Gewerbesteuern und die erhöhten Personalaufwendungen zurückzuführen.

Der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA kann somit leider nicht entsprochen werden.

Ein Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2021 konnte nur mit Hilfe der Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gemäß § 23 Abs. 2 KomHVO erzielt werden. Dies ist dauerhaft jedoch nicht möglich, weshalb noch einmal deutlich auf die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 98 KVG LSA hinzuweisen ist. Demnach ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021 die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2021 mit seinem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gem. § 102 Abs. 1 KVG LSA.

 

Die gem. § 106 KVG LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024, einschließlich dem Investitionsprogramm, werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.