Sachverhalt:
Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2021 der Gemeinde Schkopau wurde in den Sitzungen der Ausschüsse sowie der Ortsräte beraten. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beriet in seiner Sitzung am 26.01.2021 ebenfalls über den Haushaltsplanentwurf und brachte einige Änderungen ein. Von denen wurden nachstehende in den Haushaltsplan 2021 eingearbeitet:
aa) Haushaltsstelle 541.000/ 09620000 Investitionsnummer 541.000.01.201
Burgliebenau: Erschließung Alte Ziegelei = 170.000
bb) Haushaltsstelle 541.000/ 09620000 Investitionsnummer 541.000.08.201
Luppenau: Ausbau Tragarther Straße = 470.000
cc) Haushaltsstelle 541.000/ 09620000 Investitionsnummer 541.000.09.201
Raßnitz: Am Gartenweg = 290.000
Damit die Änderungen besser nachvollzogen werden können, wird der Beschlussvorlage eine Änderungsliste beigefügt.
Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3 vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge, die Höhe der Aufwendungen erreicht. Der Ergebnishaushalt schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem erheblichen Fehlbetrag in Höhe von 3.674.400 ab. Dies ist unter anderem auf die pandemiebedingten rückläufigen Gewerbesteuern und die erhöhten Personalaufwendungen zurückzuführen.
Der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA kann somit leider nicht entsprochen werden.
Ein Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2021 konnte nur mit Hilfe der Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gemäß § 23 Abs. 2 KomHVO erzielt werden. Dies ist dauerhaft jedoch nicht möglich, weshalb noch einmal deutlich auf die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 98 KVG LSA hinzuweisen ist. Demnach ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021 die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2021 mit seinem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gem. § 102 Abs. 1 KVG LSA.
Die gem. § 106 KVG LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024, einschließlich dem Investitionsprogramm, werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.