TOP Ö 16: Ernennung zum Ehrenbeamten als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Lochau

Berichterstatter: Wolfgang Schmidt

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 des Hilfeleistung- und Brandschutz (GVBl. LSA S. 133) sind Wehrleiter und deren Stellvertreter durch die Gemeinde in das Ehrenbeamtenverhältnis für 6 Jahre zu berufen. Die Kameraden der OF Lochau haben in der durchgeführten Wahl einstimmig den Kameraden Ron Hermann als neuen Ortswehrleiter vorgeschlagen.

 

Der Ortschaftsrat Lochau hat in seiner letzten Sitzung der vorgesehenen Berufung mehrheitlich zugestimmt.

 

Kamerad Hermann verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der Feuerwehr.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021 Herrn Ron Hermann in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6  Jahren) zum Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Lochau zu berufen

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.