Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt
laut Sitzungskalender für das Jahr 2021 planmäßig erst wieder am 04.05.2021.
Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen
und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau
ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber
verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
02.03.2021 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020
die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
19 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.