TOP Ö 10: Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) durch das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 02.11.2020 (GVBl. LSA Seite 630) erfordert eine Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau.

 

Die zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Hauptsatzung orientiert sich an der bisher geltenden Hauptsatzung und dem Muster des Städte- und Gemeindebundes (SGSA) vom 17.11.2020.

 

Die anliegende Fassung der Hauptsatzung wurde der Kommunalaufsichtsbehörde vorab zur Prüfung vorgelegt. Mit Nachricht vom 02.02.2021 wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die vorgesehenen Änderungen bestehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021 die Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.