Sachverhalt:
Die Novellierung des
Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) durch das zweite Gesetz zur Änderung des
Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 02.11.2020
(GVBl. LSA Seite 630) erfordert eine Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau.
Die zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Hauptsatzung orientiert
sich an der bisher geltenden Hauptsatzung und dem Muster des Städte- und Gemeindebundes (SGSA) vom
17.11.2020.
Die
anliegende Fassung der Hauptsatzung wurde der Kommunalaufsichtsbehörde vorab
zur Prüfung vorgelegt. Mit Nachricht vom 02.02.2021 wurde mitgeteilt, dass
keine Bedenken gegen die vorgesehenen Änderungen bestehen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021 die Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
21 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.