Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 03.12.2019
die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau beschlossen (Beschluss GR 04 /
046 / 2019).
Die Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis geprüft.
Mit Schreiben vom 10.03.2020 wurde der Gemeinde Schkopau mitgeteilt, dass die
Satzung in der bestehenden Form formell beanstandet werden müsste.
Die seitens der Kommunalaufsicht bemängelten Passagen wurden
überarbeitet, und die Hinweise der beteiligten Gremien der Gemeinde Schkopau
wurden in die Neufassung der Entschädigungssatzung aufgenommen.
Ein neuer Beschluss über die Entschädigungssatzung setzt die Aufhebung
des Beschlusses vom 03.12.2019 voraus.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
02.03.2021, den Beschluss GR 04 / 046 / 2019 vom 03.12.2019 zur
Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.