TOP Ö 13: Aufhebung des Beschlusses GR 04/046/2019 vom 03.12.2019 zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau beschlossen (Beschluss GR 04 / 046 / 2019).

 

Die Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis geprüft. Mit Schreiben vom 10.03.2020 wurde der Gemeinde Schkopau mitgeteilt, dass die Satzung in der bestehenden Form formell beanstandet werden müsste.

 

Die seitens der Kommunalaufsicht bemängelten Passagen wurden überarbeitet, und die Hinweise der beteiligten Gremien der Gemeinde Schkopau wurden in die Neufassung der Entschädigungssatzung aufgenommen.

 

 

Ein neuer Beschluss über die Entschädigungssatzung setzt die Aufhebung des Beschlusses vom 03.12.2019 voraus.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2021, den Beschluss GR 04 / 046 / 2019 vom 03.12.2019 zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau aufzuheben.     

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.