Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt
laut Sitzungskalender für das Jahr 2020 nicht mehr. Aus diesem Grund wird dem
Gemeinderat die beigefügte Übersicht über die erhaltene Geldspende zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendung
und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau
ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber
verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom
15.12.2020 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
05.05.2020 die Annahme der in der Anlage genannte Geldspende in Höhe von 650,00
für den Kindergarten im Ortsteil Wallendorf.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.