TOP Ö 19: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - 2 Geschwindigkeitsanzeigen mit Solartechnik

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt laut Sitzungskalender für das Jahr 2020 nicht mehr. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über die erhaltene Sachspende zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Das Ordnungsamt befindet die Anschaffung der beiden Geschwindigkeitsanzeigen aus verkehrsrechtlicher Sicht für nicht notwendig. Herr Wild, Ortsbürgermeister vom Ortsteil Lochau, begründet die Anschaffung, damit, dass die Aufstellung der beiden Geräte im Bereich Wesenitz (Richtung Döllnitz) und im unmittelbaren Bereich des Seniorenheimes (Richtung Raßnitz) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen würden. Das Ordnungsamt kann dieser Auffassung nicht folgen, da es dort keine nachweisbaren Gefahrenbereiche gibt, die eine Aufstellung begründen.

Gemäß den Orientierungen des Gesetzgebers sollen derartige Geräte aufgestellt werden, wo sich Schulen, Kindereinrichtungen, Spielplätze, und andere Einrichtungen mit hoher Kinderkonzentration befinden.

Im vorliegenden Fall sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.

Im Bereich des Seniorenheimes sind in unmittelbarer Nähe Verkehrsampeln und Fußgängerüberwege vorhanden, die genutzt werden können.

 

Aus den oben genannten Gründen wird dem Gemeinderat vom Fachamt empfohlen, die Annahme der aufgeführten Zuwendung zu verweigern.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 15.12.2020 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 die Annahme einer Sachspende in Höhe von 7.308,00 € für 2 Geschwindigkeitsanzeigen mit Solartechnik für den Ortsteil Lochau von der Firma Elektro-Installation VT GmbH Halle aus Halle (Saale) anzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.