TOP Ö 18: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Bewässerungssäcke

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt laut Sitzungskalender für das Jahr 2020 nicht mehr. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über die erhaltene Sachspende zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendung und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 15.12.2020 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 die Annahme einer Sachspende in Höhe von 1.067,20 € von der Firma Otto Kittel GmbH & Co. Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau KG aus Lützen OT Zorbau für 100 Bewässerungssäcke.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.