TOP Ö 25: Ernennung zum Ehrenbeamten als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau

Berichterstatter: Wolfgang Schmidt

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 des Hilfeleistung- und Brandschutz (GVBl. LSA S. 133) sind Wehrleiter und deren Stellvertreter durch die Gemeinde in das Ehrenbeamtenverhältnis für 6 Jahre zu berufen. Die Kameraden der OF Luppenau haben in der durchgeführten Wahl einstimmig den Kameraden Robert Kloß als neuen Ortswehrleiter vorgeschlagen.

 

Der Ortschaftsrat Luppenau hat in seiner letzten Sitzung der vorgesehen Berufung mehrheitlich zugestimmt.

 

Kamerad Kloß verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der Feuerwehr.

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 Herrn Robert Kloß unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6  Jahren) zum Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau zu berufen

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.