TOP Ö 22: Antrag auf Änderung der Gemarkungsgrenzen OT Raßnitz - Röglitz

Sachverhalt:

 

Am Ortseingang von Röglitz liegen die  Flurstücke 8/1 und 8/2. Allerdings befinden sich diese offiziell in der Flur 11 der Gemarkung Raßnitz. Demzufolge würden bei einer möglichen Bebauung dieser beiden Flurstücke und eventuell dem gegenüberliegenden Flurstück, die dann ansässigen Bewohner zum Ortsteil Raßnitz gehören und müssten, z.B. bei einer Wahl immer nach Raßnitz fahren, obwohl sie in der Ortschaft Röglitz wohnen.

 

Aus diesem Grund bat die CDU/KFFS-Fraktion um Prüfung, ob eine Neuordnung der Grenzen möglich und umsetzbar wäre.

 

Um den zukünftigen Einwohnern das Leben zu erleichtern, gäbe es hier die Möglichkeit, eine Verschiebung der Gemarkungsgrenzen durchführen zu lassen.

 

Der Ortschaftsrat von Röglitz hat einstimmig für die Änderung der Gemarkungsgrenzen gestimmt.

 

Der Ortschaftsrat Raßnitz plädiert dafür die Flurstücke 8/1, 8/2 und 99 nach Röglitz zu verschieben und die restlichen vorgeschlagenen Flurstücke in der Gemarkung Raßnitz zu belassen.      

 

Als Anlage ist der Verlauf der neuen Gemarkungsgrenze dargestellt. 

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat seine Zustimmung erteilt. 

 

Empfehlung:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 dem Antrag auf Änderung der Gemarkungsgrenzen zwischen den Ortschaften Raßnitz und Röglitz gemäß anliegendem Lageplan zuzustimmen.             

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.