Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt
laut Sitzungskalender für das Jahr 2020 nicht mehr. Aus diesem Grund wird dem
Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen
und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau
ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber
verpflichtet ist
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom
15.12.2020 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
05.05.2020 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.