TOP Ö 16: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt laut Sitzungskalender für das Jahr 2020 nicht mehr. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber verpflichtet ist

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 15.12.2020 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.