TOP Ö 15: Festlegung des Verteilerschlüssels für das Budget der Ortsbürgermeistermittel im Haushalt 2021 der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 wird jährlich über die Höhe der Mittelveranschlagung für die einzelnen Ortschaften im Zuge der Haushaltsplanung entschieden. Über den Schlüssel der Berechnung der Zuweisungen für die Ortschaften ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

 

Für die Haushaltsplanung 2015 bis 2020 wurde durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse der im Beschlussvorschlag genannte Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel festgelegt. Dieser Verteilerschlüssel hat sich für die Mittelveranschlagung in den vergangenen Jahren bewährt. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat vorgeschlagen diesen Schlüssel für die Veranschlagung der Ortsbürgermeistermittel im Haushaltsplan 2021 zu übernehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 den Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel im Haushalt 2021 wie folgt festzusetzen:

 

1.            30 % des Gesamtbudgets als Festbetrag zu gleichen Anteilen für jeden Ortsteil,

2.            70 % des Gesamtbudgets prozentual aufgeteilt, entsprechend der Einwohnerzahl der einzelnen Ortsteile zum Stichtag 31.12.2019.

3.            Die Höhe des Gesamtbudgets der Ortsbürgermeistermittel wird im Rahmen der Haushaltsdiskussion unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage bestimmt.

4.            Die Ortsbürgermeistermittel sind folgendem Verwendungszweck vorbehalten:

-              Repräsentationen und Ehrungen

-              Heimat- und Kulturpflege

-              Sportförderung

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.