TOP Ö 9: Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2020

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 musste die Gemeinde Schkopau erhebliche Verluste im Bereich der Gewerbesteuer hinnehmen. So konnten von den eingeplanten finanziellen Mittel in Höhe von 10.950.000 € lediglich 10 Mio. € aufgrund von Steuerbescheiden angeordnet werden. In der Gemeindekasse sind davon jedoch nur 7,7 Mio. € als tatsächliche Einzahlungen eingegangen. Demnach hat die Gemeinde Schkopau im Bereich der Gewerbesteuer finanzielle Verluste in Höhe von 3,2 Mio. € zu verzeichnen.

Diesen negativen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte aufgrund der Pandemielage möchte das Land Sachsen-Anhalt mit Hilfe von Gewerbesteuerausgleichszuweisungen nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetzt Sachsen-Anhalt entgegenwirken. Diese Zuweisungen sollen bis zum 10.12.2020 an die kommunalen Haushalte ausgezahlt werden. Die Höhe der Zuweisung beträgt für die Gemeinde 1.378.400 € und wurde bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes berücksichtigt.

Die Folgen der Pandemie werden auch in den folgenden Haushaltsjahren zu spüren sein, da dann die Betriebsprüfungen der Unternehmen das tatsächliche Ausmaß der Betriebsführung aufzeigen. Dem mit einhergehend kann ebenfalls mit erheblich mehr Insolvenzverfahren zu rechnen sein, welche wiederum die einzelnen Wertberichtigungen im Bereich der Gewerbesteuerforderungen zur Folge haben.

Die Gemeinde Schkopau hat ebenfalls aufgrund der Corona-Krise mit finanziellen Einschnitten im Bereich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer zu rechnen. Die Ergebnisse sind jedoch noch nicht absehbar und wurden deshalb im Nachtragshaushalt nicht berücksichtigt.

 

Um einer weiteren erheblichen Erhöhung des Haushaltsdefizites gegenzusteuern hat der Bürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne des § 27 KomHVO angeordnet. Die Einzahlungsausfälle im Bereich der Gewerbesteuer können jedoch nicht nur allein mittels der haushaltswirtschaftlichen Sperre ausgeglichen werden. Dies zum Anlass nehmend ist gemäß § 103 KVG LSA ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Überarbeitung der Planansätze mit dem Ziel der Einsparung und Kürzung der Mittel auf ein Mindestmaß ist zwingend notwendig.

 

Mit dem Nachtragshaushalt erhöht sich das Haushaltsdefizit um 183.100 € auf 276.400 €.

 

Die Erträge verringern sich um                 759.600 € auf                     26.016.900 €

Die Aufwendungen verringern sich um                576.500 € auf                     26.293.300 €.

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss erteilte in seiner Sitzung vom 10.11.2020 eine Empfehlung für die Beschlussfassung an den Gemeinderat.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.11.2020:

  1. die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2020 mit seinem Nachtragshaushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gemäß § 103 Abs. 1 KVG LSA.
  2. die gemäß § 106 KVG LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2023, einschließlich das geänderte Investitionsprogramm, werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.