TOP Ö 2: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses GR 05/053/2019 vom 12.12.2019

die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses GR 05/053/2019 vom 12.12.2019 bezüglich des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5/26 „An der Knapendorfer Mühle“.

Die Aufhebung des Beschlusses GR 05/053/2019 ist aufgrund von Formfehlern bei der Ladung zu den Gemeinderatssitzungen vom 03.12.2019 und 12.12.2019 notwendig. Die rechtlichen Gegebenheiten sind dem beigefügten Anhörungsschreiben der Kommunalaufsicht vom 31.01.2020 zu entnehmen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

entfällt

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.