TOP Ö 1: Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2020 der Gemeinde Schkopau wurde in den Sitzungen der Ausschüsse sowie der Ortschafträte beraten. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss erteilte in seiner Sitzung vom 18.02.2019 eine Empfehlung für die Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3 vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen. Der Ergebnishaushalt 2020 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 93.300 € ab. Der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gem. § 98 Abs. 3 KVG LSA kann nur mit Hilfe einer Entnahme aus der Rücklage in selbiger Höhe nach § 23 Abs. 2 KomHVO LSA entsprochen werden.

Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2019 weist keinen Fehlbetrag auf.

 

 

 

  1. die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2020 mit seinem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gem. § 102 Abs. 1 KVG LSA zu beschließen.
  2. die gem. § 106 KVG LSA vorliegende mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2023, einschließlich dem Investitionsprogramm, zur Kenntnis zunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

entfällt

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.