TOP Ö 10: Aufstellung des B-Plans Nr. 11/25 "An der Laucha"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nach dem Antrag des Grundstückseigentümers den Bau von 12 Einfamilienhäusern ermöglichen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans abgelehnt, um die vorhandene private Grünfläche zu erhalten.

Der Ortschaftsrat Schkopau hat hingegen der Aufstellung eines Bebauungsplans in seiner Sitzung am 13.11.2019 zugestimmt, um eine Überplanung und somit eine Bebauung auf der Fläche zu ermöglichen.

 

Eine verbindliche Entscheidung zur Aufstellung des Bebauungsplans obliegt somit den Mitgliedern des Gemeinderates. Sollte der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt werden, so wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher die Regelungen zur Kostenübernahme zu den Verfahrens- und Erschließungskosten beinhaltet. 

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.01.2020 den Bebauungsplan Nr. 11/25 „An der Laucha“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 4/82 und 10/11 tw. der Gemarkung Schkopau, Flur 4.

Das Aufstellungsverfahren soll in Anwendung des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planung, wobei für die Allgemeinheit die Möglichkeit besteht, in dieser Zeit Stellungnahmen abzugeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

11

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.