Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nach dem
Antrag des Grundstückseigentümers den Bau von 12 Einfamilienhäusern
ermöglichen.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans abgelehnt, um die vorhandene private Grünfläche zu erhalten.
Der Ortschaftsrat Schkopau hat hingegen der Aufstellung eines Bebauungsplans in seiner Sitzung am 13.11.2019 zugestimmt, um eine Überplanung und somit eine Bebauung auf der Fläche zu ermöglichen.
Eine verbindliche Entscheidung
zur Aufstellung des Bebauungsplans obliegt somit den Mitgliedern des
Gemeinderates. Sollte der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt werden,
so wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher die Regelungen zur
Kostenübernahme zu den Verfahrens- und Erschließungskosten beinhaltet.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.01.2020 den Bebauungsplan Nr. 11/25 An der Laucha aufzustellen.
Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 4/82 und 10/11 tw. der Gemarkung Schkopau, Flur 4.
Das
Aufstellungsverfahren soll in Anwendung des Baugesetzbuches (BauGB)
durchgeführt werden. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planung, wobei für die Allgemeinheit die Möglichkeit besteht, in dieser Zeit Stellungnahmen abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
12 |
Nein-Stimmen: |
11 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.