Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 6.2 Bereich südlich des
Rattmannsdorfer Sees ist ursprünglich am 10.12.2004 in Kraft getreten. Die 1.
Änderung des Bebauungsplans wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 05/2007
vom 06.03.2007 rechtsverbindlich.
Nunmehr soll die 2. Änderung des Bebauungsplans
aufgestellt werden. Die Änderungen des Bebauungsplans sind erforderlich, damit
der geplante Neubau eines Gas- und Dampfturbinen- Kraftwerkes (GuD-Kraftwerk)
innerhalb des Teilgebietes TG 3 planungsrechtlich zulässig wird. Derzeit steht
insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe der Realisierung des Vorhabens
entgegen.
Die Änderungsbereiche werden im Verfahren einzeln dargestellt. Zum Abschluss des Verfahrens werden die Änderungen jedoch in einem Gesamtplan zur 2. Änderung zusammengestellt, damit die Lesbarkeit der Planung bestehen bleibt. Die 2. Änderung bezieht sich somit auf den gesamten Geltungsbereich des B- Plans Nr. 6.2 Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wird für die
Errichtung und den Betrieb des GuD- Kraftwerkes ein Genehmigungsverfahren nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz geführt. Das geplante GuD- Kraftwerk soll die
zukünftige Versorgung am Dow- Standort mit Strom, Bahnstrom, Prozessdampf und
VE- Wasser sicherstellen.
Der Ortschaftsrat Hohenweiden hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 der 2. Änderung des Bebauungsplans zugestimmt.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.01.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees aufzustellen.
Die 2. Änderung
bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Das
Änderungsverfahren soll in Anwendung des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt
werden. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planung, wobei für die Allgemeinheit die Möglichkeit besteht, in dieser Zeit Stellungnahmen abzugeben.
Das Planungsbüro
StadtLandGrün soll parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.