TOP Ö 9: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 "Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees" im OT Hohenweiden

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 6.2 „Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees“ ist ursprünglich am 10.12.2004 in Kraft getreten. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 05/2007 vom 06.03.2007 rechtsverbindlich.

 

Nunmehr soll die 2. Änderung des Bebauungsplans aufgestellt werden. Die Änderungen des Bebauungsplans sind erforderlich, damit der geplante Neubau eines Gas- und Dampfturbinen- Kraftwerkes (GuD-Kraftwerk) innerhalb des Teilgebietes TG 3 planungsrechtlich zulässig wird. Derzeit steht insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe der Realisierung des Vorhabens entgegen.

Die Änderungsbereiche werden im Verfahren einzeln dargestellt. Zum Abschluss des Verfahrens werden die Änderungen jedoch in einem Gesamtplan zur 2. Änderung zusammengestellt, damit die Lesbarkeit der Planung bestehen bleibt. Die 2. Änderung bezieht sich somit auf den gesamten Geltungsbereich des B- Plans Nr. 6.2 „Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees“.

 

Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wird für die Errichtung und den Betrieb des GuD- Kraftwerkes ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geführt. Das geplante GuD- Kraftwerk soll die zukünftige Versorgung am Dow- Standort mit Strom, Bahnstrom, Prozessdampf und VE- Wasser sicherstellen.

 

Der Ortschaftsrat Hohenweiden hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 der 2. Änderung des Bebauungsplans zugestimmt.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.01.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 „Bereich südlich des Rattmannsdorfer Sees“ aufzustellen.

Die 2. Änderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Das Änderungsverfahren soll in Anwendung des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planung, wobei für die Allgemeinheit die Möglichkeit besteht, in dieser Zeit Stellungnahmen abzugeben.

Das Planungsbüro StadtLandGrün soll parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.