TOP Ö 8: Aufstellung des B-Plans Nr. 5/26 "An der Knapendorfer Mühle" im OT Knapendorf

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Der B- Plan Nr. 5/26 „An der Knapendorfer Mühle“ soll nach Möglichkeit entsprechend § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Aufstellung bis zum 31.12.2019 vom Gemeinderat beschlossen wird.

Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist möglich, wenn die überplante Grundfläche weniger als 10.000 m² besitzt und das Verfahren eine Zulässigkeit von Wohnnutzung auf der Fläche begründet. Dabei soll sich die Außenbereichsfläche direkt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Knapendorf anschließen.

 

 

 

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke:

        Gemarkung Knapendorf, Flur 2, Flurstücke 165/2 mit 5.600 m² und 165/10 mit 235 m².

 

Im Fortgang wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher die Regelungen zur Kostenübernahme zu den Verfahrens- und Erschließungskosten beinhaltet.

 

Der Ortschaftsrat Knapendorf hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 der Überplanung dieses Grundstücks zugestimmt. Der Bau- und Planungsausschuss hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/26 „An der Knapendorfer Mühle“ in seiner Sitzung am 12.11.2019 empfohlen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/26 „An der Knapendorfer Mühle“.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

18 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.