TOP Ö 10: Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22.06.2018 (GVBl. LSA Seite 166) und der Beginn der neuen Wahlperiode ab dem 01.07.2019 erfordern eine Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau.

 

Die zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Hauptsatzung orientiert sich weitestgehend an der bisher geltenden Hauptsatzung und dem Muster des Städte- und Gemeindebundes (SGSA) vom 22.02.2019.

 

Die am 01.07.2019 im Gemeinderat beschlossene Hauptsatzung wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt. Mit Schreiben vom 16.09.2019 wurde der Gemeinde Schkopau mitgeteilt, dass eine Genehmigung der Satzung in der bestehenden Form nicht erfolgen kann. Die bemängelten Passagen wurden entsprechend den Hinweisen der Kommunalaufsicht überarbeitet und im Haupt- und Vergabeausschuss am 14.10.2019 erörtert.

Die Rücknahme des Beschlusses vom 01.07.2019 erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2019.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.