TOP Ö 11: Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Grundlage für die Entschädigungssatzung ist die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.05.2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 13 vom 07.06.2019, Seite 116 ff.

 

Die KomEVO legt in den § 6, 8 und 14 maximale Beträge für Gemeinden der Größenklasse  10.000 bis 20.000 Einwohnern fest, die nicht überschritten werden dürfen. Gleichwohl besteht hinsichtlich der festzusetzenden Höhe ein Gestaltungsspielraum der im Ermessen des Gemeinderates steht.

 

In der Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses am 14.11.2019 wurde eine pauschalierte Auszahlung der Entschädigung für ehrenamtlich Tätige empfohlen. Die Entschädigungssatzung wurde entsprechend dieser Empfehlung angepasst. Zur besseren Verständlichkeit wurde ein Dokument erarbeitet, welches ergänzende Hinweise zur Umsetzung enthält.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.