TOP Ö 16: Verteilung von Zuwendungen für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Berichterstatter: Wolfgang Schmidt

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in den Ortschaften der Gemeinde Schkopau hat für die Darstellung der Orte aber auch für die gesamte Gemeinde eine große Bedeutung. Dies trifft insbesondere für die Erhaltung der historischen Ortsbilder und der dadurch beeinflussten Identität der Ortschaften zu. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde Schkopau die Sanierung solcher Gebäude und Einrichtungen fördert. Auf dieser Grundlage wurden im Haushalt der Gemeinde finanzielle Mittel bereitgestellt.

 

Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 03.12.2019 die zur Verfügung stehenden Mittel wie folgt zu vergeben:

 

-          Heimatverein Burgliebenau e.V.                             1.000,00 €              

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltung:

5

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.