TOP Ö 14: Berufung des Wahlverantwortlichen und des Stellvertreters für die im Frühjahr 2021 durchzuführende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Frühjahr 2021 wird die Wahl des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Bereits im Jahr 2020 werden die entsprechenden terminlichen Vorbereitungen zur Wahl vorgenommen.

Durch die Berufung des Wahlverantwortlichen und seines Stellvertreters sind die entsprechenden Personen berechtigt, Bekanntmachungen zu machen und Festlegungen zu treffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 29.10.2019  Herrn Kevin Kemnitzer zum Wahlverantwortlichen und Herrn Tino Schneider zum stellvertretenden Wahlverantwortlichen für die im Frühjahr 2021 durchzuführende Wahl des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt zu berufen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.