Sachverhalt:
Gemäß § 67 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt die
Vertretung einen Beschäftigten als Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten für
den Verhinderungsfall.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
29.10.2019 , dass Herr Matthias Weiß der Stellvertreter des
Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall bleibt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.