TOP Ö 12: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Vertreters des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Schkopau für den Verhinderungsfall

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt    (KVG LSA) wählt die Vertretung einen Beschäftigten als Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten für den Verhinderungsfall.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 29.10.2019 , dass Herr Matthias Weiß der Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall bleibt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.