Sachverhalt:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau kann gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 KWG LSA andere Personen für
die jeweiligen Funktionen berufen.
Laut Gesetz ist grundsätzlich der Bürgermeister für kommunale Wahlen verantwortlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beruft in seiner Sitzung am
27.08.2019 gemäß § 9 Absatz 1 KWG LSA Herrn Wolfgang Schmidt zum
Gemeindewahlleiter sowie
Herrn Björn-Kevin Kemnitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.