TOP Ö 18: Berufung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter für die Landratswahl am 29.09.2019

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau kann gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 KWG LSA andere Personen für die jeweiligen Funktionen berufen.

Laut Gesetz ist grundsätzlich der Bürgermeister für kommunale Wahlen verantwortlich.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beruft in seiner Sitzung am 27.08.2019 gemäß § 9 Absatz 1 KWG LSA Herrn Wolfgang Schmidt zum Gemeindewahlleiter sowie

Herrn Björn-Kevin Kemnitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.