TOP Ö 17: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Da die nächste Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses voraussichtlich am 24.09.2019 stattfindet, wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen und den angegebenen Verwendungszwecken zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber verpflichtet ist.  

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.