TOP Ö 25: Entsendungsbeschluss zur Vertretung der Gemeinde Schkopau im Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal

Beschluss: einstimmig beschlossen


Sachverhalt:

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) i. V. m. § 56 Absatz 6 und 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.

 

In der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal wird unter              § 5 Absatz 1 geregelt, dass jede Mitgliedsgemeinde drei Vertreter entsendet. Jede Mitgliedsgemeinde hat zwei Stellvertreter zu bestimmen.

 

Gemäß § 5 Absatz 2 der Verbandssatzung werden die Vertreter nach dem für die Bildung der Ausschüsse des jeweiligen Gemeinderates vorgeschriebenen Verfahren bestimmt.

 

Das Verbandsgebiet umfasst unter anderem das Gemeindegebiet Schkopau mit den Ortsteilen Burgliebenau, Döllnitz, Lochau, Raßnitz und Röglitz.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt in seiner Sitzung am 27.08.2019

als Vertreter der Gemeinde Schkopau in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal

 

Herrn Andreas Gasch ,

Herrn Jens Schräpler und

Herrn Günther Pötzsch

 

als Vertreter/in

 

sowie

 

Herrn Waldemar Piotrowsky.

 

als deren Stellvertreter.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.