Sachverhalt:
Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) i. V. m. § 56 Absatz 6 und 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.
In der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal wird unter § 5 Absatz 1 geregelt, dass jede Mitgliedsgemeinde drei Vertreter entsendet. Jede Mitgliedsgemeinde hat zwei Stellvertreter zu bestimmen.
Gemäß § 5 Absatz 2 der Verbandssatzung werden die Vertreter nach dem für die Bildung der Ausschüsse des jeweiligen Gemeinderates vorgeschriebenen Verfahren bestimmt.
Das Verbandsgebiet umfasst unter anderem das Gemeindegebiet Schkopau mit den Ortsteilen Burgliebenau, Döllnitz, Lochau, Raßnitz und Röglitz.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt in seiner Sitzung am 27.08.2019
als Vertreter der Gemeinde Schkopau in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal
Herrn Andreas Gasch ,
Herrn Jens Schräpler und
Herrn Günther Pötzsch
als Vertreter/in
sowie
Herrn Waldemar Piotrowsky.
als deren Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.