TOP Ö 29: Entsendung eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Mitz GmbH

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schkopau ist als Gesellschafterin an der Mitz GmbH beteiligt.

 

Gemäß § 131 Abs. 1 KVG LSA vertritt der Hauptverwaltungsbeamte die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung.

 

Der Beschluss hat deklaratorischen Charakter.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019, den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Schkopau in die Gesellschafterversammlung der Mitz GmbH zu entsenden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.