Sachverhalt:
Die Gemeinde Schkopau ist als Gesellschafterin an der Mitz GmbH beteiligt.
Gemäß § 131 Abs. 1 KVG LSA vertritt der Hauptverwaltungsbeamte die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung.
Der Beschluss hat deklaratorischen Charakter.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019, den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Schkopau in die Gesellschafterversammlung der Mitz GmbH zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.