Sachverhalt:
Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Abs. 2 GKG-LSA i. V. m. § 56 Abs. 3 ff KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.
In der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg wird unter § 6 geregelt, dass jedes Verbandsmitglied einen Vertreter und einen Stellvertreter zu wählen und zu entsenden hat.
Das Verbandsgebiet umfasst unter anderem das Gemeindegebiet Schkopau mit den Ortsteilen Luppenau und Wallendorf (Luppe).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt in seiner Sitzung am 27.08.2019
als Vertreter/in der Gemeinde Schkopau in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg
Herrn Hartmut Kirchhoff und
Herrn Torsten Ringling als dessen Stellvertreter.
Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
|
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenthaltung: |
|
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
|
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.