TOP Ö 23: Wahl der zu entsendenden Vertreter der Gemeinde Schkopau in den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Abs. 2 GKG-LSA i. V. m. § 56 Abs. 3 ff KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.

 

In der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg wird unter § 6 geregelt, dass jedes Verbandsmitglied einen Vertreter und einen Stellvertreter zu wählen und zu entsenden hat. 

 

Das Verbandsgebiet umfasst unter anderem das Gemeindegebiet Schkopau mit den Ortsteilen Luppenau und Wallendorf (Luppe).

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt in seiner Sitzung am 27.08.2019

als Vertreter/in der Gemeinde Schkopau in die Verbandsversammlung des

Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg

Herrn Hartmut Kirchhoff und

Herrn Torsten Ringling als dessen Stellvertreter.

 

Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.