Sachverhalt:
Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 GKG-LSA i.V.m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes neu zu wählen.
In der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Merseburg wird unter § 5 geregelt, dass je Verbandsmitglied ein Vertreter und ein Stellvertreter vom Gemeinderat zu wählen sind.
Das Verbandsgebiet umfasst unter anderem das Gemeindegebiet Schkopau mit den Ortsteilen Ermlitz, Knapendorf, Korbetha und Schkopau.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt in seiner Sitzung am 27.08.2019
als Vertreter/in der Gemeinde Schkopau in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Merseburg
Herrn Torsten Ringling und
Herrn Erich Meyer als dessen Stellvertreter.
Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.