Sachverhalt:
Gemäß § 32 b Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes wird zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für jeden Verkehrsflughafen, der dem Linienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet. Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden von der Genehmigungsbehörde berufen.
Paragraph 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Fluglärmkommission legt fest, dass die Vertretung eines Mitglieds durch den zu seiner Vertretung berufenen Stellvertreter erfolgt. Ist auch dieser verhindert, kann sich das Mitglied aus dem Kreis der berufenen Stellvertreter vertreten lassen.
Betroffene Gemeinden sollen der Fluglärmkommission angehören.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019
Herrn Torsten Ringling als Vertreter
und
Herrn Michael Teske als Stellvertreter
in die Fluglärmkommission zu entsenden.
Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.