TOP Ö 22: Wahl der zu entsendenden Vertreter der Gemeinde Schkopau in den UHV "Mittlere Saale - Weiße Elster"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Abs. 2 GKG-LSA i.V. m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.

 

In der Satzung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale – Weiße Elster wird unter § 8 geregelt, das der Verbandsausschuss aus 13 ordentlichen Mitgliedern sowie Vertretern aus

dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke

besteht. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist

persönlich und bei der Wahl festzulegen.

 

Durch den Gemeinderat sind  ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in zu wählen, welche die Gemeinde Schkopau als Verbandsmitglied entsendet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019

 

Herrn Andreas Gasch als Vertreter der Gemeinde Schkopau und

 

Frau Martina Hoffmann als dessen Stellvertreterin

 

in den Unterhaltungsverband Mittlere Saale – Weiße Elster für die Dauer der Wahlperiode zu entsenden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.