Sachverhalt:
Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Abs. 2 GKG-LSA i.V. m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.
In der Satzung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale Weiße Elster wird unter § 8 geregelt, das der Verbandsausschuss aus 13 ordentlichen Mitgliedern sowie Vertretern aus
dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
besteht. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist
persönlich und bei der Wahl festzulegen.
Durch den Gemeinderat sind ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in zu wählen, welche die Gemeinde Schkopau als Verbandsmitglied entsendet.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019
Herrn Andreas Gasch als Vertreter der Gemeinde Schkopau und
Frau Martina Hoffmann als dessen Stellvertreterin
in den Unterhaltungsverband Mittlere Saale Weiße Elster für die Dauer der Wahlperiode zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.