TOP Ö 21: Wahl der zu entsendenden Vertreter der Gemeinde Schkopau in den UHV "Untere Saale"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Abs. 2 GKG-LSA i.V. m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.

 

In der 12. Änderungssatzung des Unterhaltungsverbandes Untere Saale wird unter § 9 Abs. 1 geregelt, das der Verbandsausschuss aus 9 ordentlichen Mitgliedern sowie Vertretern aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke besteht. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist persönlich und bei der Wahl festzulegen.

 

Durch den Gemeinderat sind  gemäß § 9 Abs. 2 der 12. Änderungssatzung des Unterhaltungsverbandes Untere Saale ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in zu wählen, welche die Gemeinde Schkopau als Verbandsmitglied entsendet.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2019

 

Herrn Bernhard Riesner als Vertreter der Gemeinde Schkopau und

 

Herrn Lutz Rose als dessen Stellvertreter

 

in den Unterhaltungsverband Untere Saale für die Dauer der Wahlperiode zu entsenden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltung:

3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.