TOP Ö 14: Berufung von sachkundigen Einwohnern in die beratenden Ausschüsse des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 3 Satz 1 KVG LSA kann der Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder mit beratender Stimme in die beratenden Ausschüsse berufen.

 

Auf Grundlage des § 49 Absatz 3 Satz 2 KVG LSA können Mitglieder der Vertretung und Beschäftigte der Kommune nicht als sachkundige Einwohner berufen werden. Des Weiteren finden die Vorschriften zu den Hinderungsgründen aus § 41 KVG LSA Anwendung.

 

Die Zahl der sachkundigen Einwohner darf die Zahl der Mitglieder der Vertretung in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 KVG LSA). Paragraph 7                 Absatz 6 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau zufolge bestehen die Ausschüsse aus je sieben Gemeinderäten. Mithin sind maximal sechs sachkundige Einwohner pro beratendem Ausschuss zu berufen.

 

Die sachkundigen Einwohner werden gemäß § 49 Absatz 3 Satz 3 KVG LSA i. V. m.                       § 47 Absatz 1 KVG LSA auf die gleiche Weise berufen, wie die Ausschüsse gebildet werden.

 

Der Gemeinderat stellt die Mitgliedschaft der sachkundigen Einwohner durch Abstimmung fest.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gemäß § 49 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) in seiner Sitzung am 27.08.2019 die widerrufliche Berufung von sachkundigen Einwohnern mit beratender Stimme in die beratenden Ausschüsse der Gemeinde Schkopau.

 

 

Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

lfd. Nr.

Name, Vorname

Wohnanschrift

1.

Becher, Markus

Gosestr. 23, OT Döllnitz

2.

Blechschmidt, Roswitha

Am Hutberg 5, OT Wallendorf (Luppe)

3.

Borries, Ralf

Straße d. Friedens 20, OT Hohenweiden

 

 

Bau- und Planungsausschuss

 

lfd. Nr.

Name, Vorname

Wohnanschrift

1.

Arlet, Michael

An der Elster 8, OT Lochau

2.

Wilhelm, Gerold

Pfalzstr. 22, OT Schkopau

3.

Ahne, Petra

Kleine Mühlenstr. 10, OT Döllnitz

4.

Trisch, Henry

Wesenitzer Weg 4, OT Lochau

5.

Worch, Andreas

Dorfstr. 4, OT Korbetha

6.

Dr. Frauendorf, Mathias

Altes Dorf 18, OT Knapendorf

 

 

Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport

 

lfd. Nr.

Name, Vorname

Wohnanschrift

1.

Beier, Gudrun

Lössener Str. 12, OT Luppenau

2.

Finke, Lutz

Wegwitz 4, OT Wallendorf (Luppe)

3.

Seeger, Ines

Heinrich-Heine-Str. 7, OT Schkopau

 

 

Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus

 

lfd. Nr.

Name, Vorname

Wohnanschrift

1.

Schwope, Yvonne

Am Hutberg 11, Wallendorf (Luppe)

2.

Brommund, Gerd

Am Löpitzer Schloß 14, OT Luppenau

3.

Friedrich, Klaus

Kollenbey Nr. 19

4.

Schmidt, Jens

Oberthauer Str. 4

5.

Balzer, Torsten

Auenblick 15, OT Ermlitz

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.