TOP Ö 20: Wahl der zu entsendenden Vertreter der Gemeinde Schkopau in den Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind gemäß § 11 Abs. 2 GKG-LSA i. V. m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG-LSA die Vertreter der Gemeinde Schkopau neu zu wählen.

 

In der Verbandssatzung des Wasser und Abwasserzweckverbandes Saalkreis wird unter § 5 geregelt, dass jedes Verbandsmitglied einen Vertreter und einen Stellvertreter zu wählen hat.  Nach Beendigung der Wahlperiode bleibt die Verbandsversammlung bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Verbandsversammlung im Amt.

 

Das Verbandsgebiet umfasst unter anderem das Gemeindegebiet Schkopau mit den Ortsteilen Döllnitz, Hohenweiden und Lochau..

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt in seiner Sitzung am 27.08.2019

als Vertreter/in der Gemeinde Schkopau in die Verbandsversammlung des Wasser und Abwasserzweckverbandes Saalkreises

 

Herrn/Frau …………………………….und

Herrn/Frau …………………………… als deren/dessen Stellvertreter/in.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.