TOP Ö 13: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gemäß § 36 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2018 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gemäß § 36 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

16 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.