TOP Ö 11: Berufung des Vorsitzenden der "Sonderkommission zur Überprüfung der Mitglieder des Gemeinderates Schkopau und des Bürgermeisters auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Frau Spaller führt aus:

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fordert einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass Herr Andreas Gasch als Vorsitzender der Kommission berufen wird.

 

Die Aufgaben dieser Kommission bestehen darin, die Mitglieder des Gemeinderates und den Bürgermeister auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR überprüfen zu lassen.

 

Herr Gasch ergänzt:

Der Landesbeauftragte darf erst Daten übermitteln, wenn ein Vorsitzender der Kommission benannt ist. Damit wir ein Ergebnis erhalten, ist die Beschlussfassung notwendig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2018, Herrn Andreas Gasch zum Vorsitzenden der "Sonderkommission zur Überprüfung der Mitglieder des Gemeinderates Schkopau und des Bürgermeisters auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR" zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

16 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.