Frau Spaller führt
aus:
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur fordert einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass Herr Andreas
Gasch als Vorsitzender der Kommission berufen wird.
Die Aufgaben dieser Kommission bestehen darin, die Mitglieder des
Gemeinderates und den Bürgermeister auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den
Staatssicherheitsdienst der DDR überprüfen zu lassen.
Herr Gasch ergänzt:
Der Landesbeauftragte darf erst Daten übermitteln, wenn ein Vorsitzender der Kommission benannt ist. Damit wir ein Ergebnis erhalten, ist die Beschlussfassung notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2018, Herrn Andreas Gasch zum Vorsitzenden der "Sonderkommission zur Überprüfung der Mitglieder des Gemeinderates Schkopau und des Bürgermeisters auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR" zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
16 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.