TOP Ö 14: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilung in der Feuerwehr der Gemeinde Schkopau (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Schmidt führt aus::

 

In der bisherigen Feuerwehrsatzung vom 12.09.2017 war im § 20 die Aufwandsent-schädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau auf Gemeinde- und Ortsebene geregelt. Bestandteil der Hinweise des  SG Kommunalaufsicht zur Feuerwehrsatzung war der Verweis, durch eine gesonderte Satzung die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau zu regeln. Die vorliegende Aufwandsentschädigungssatzung wurde vom Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus sowie dem SG Brandschutz und dem SG Kommunalaufsicht abschließend abgestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 10.04.2018 die Satzung über die Aufwandsentschädigungssatzung der ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung).

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.