Herr Schmidt führt
aus::
In der bisherigen
Feuerwehrsatzung vom 12.09.2017 war im § 20 die Aufwandsent-schädigung für
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau auf Gemeinde- und Ortsebene
geregelt. Bestandteil der Hinweise des
SG Kommunalaufsicht zur Feuerwehrsatzung war der Verweis, durch eine
gesonderte Satzung die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Schkopau zu regeln. Die vorliegende Aufwandsentschädigungssatzung
wurde vom Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus sowie
dem SG Brandschutz und dem SG Kommunalaufsicht abschließend abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 10.04.2018 die Satzung
über die Aufwandsentschädigungssatzung der ehrenamtlichen Mitglieder der
Einsatzabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung).
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.