Herr Schmidt führt aus:
Wehrleiter und deren Stellvertreter sind durch die Gemeinde ins Ehrenbeamtenverhältnis für 6 Jahre zu berufen.
Bei der letzten Wahl der Wehrleitung in der Ortsfeuerwehr Luppenau wurde Kamerad Robert Kloß zum stellvertretenden Ortswehrleiter gewählt.
Der Kamerad verfügt über die erforderliche Qualifikation, ausreichendes Fachwissen, genügend Praxis und Erfahrungen sowie die volle Unterstützung der Kameraden der Ortswehr für diese Funktion.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
Sitzung am 10.04.2018, Herrn Robert Kloß in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) zum
stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.