TOP Ö 9: Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2018

Sachverhalt:

 

Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Schkopau wurde in den Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsräte sowie des Gemeinderates beraten. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss erteilte in seiner Sitzung vom 21.11.2017 eine Empfehlung für die Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3 vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht. Der Ergebnishaushalt 2018 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 92.700 € ab. Somit kann im Jahr 2018 der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA entsprochen werden.

Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2016 weist keinen Fehlbetrag auf.

Sofern keine erhebliche Verschlechterung der Haushaltssituation durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen eintritt, kann davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsausgleich mittelfristig gesichert ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2017:

  1. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2018 mit seinem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gem. § 102 Abs. 1 KVG LSA (Anlage).
  2. Die gem. § 106 KVG LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021, einschließlich dem Investitionsprogramm, werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

9

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.