TOP Ö 10: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 "Am Wachtberg"

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 28. April 2015 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom März 2015 gebilligt und ihn zur Offenlage bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans ist vom 11. Mai 2015 bis einschließlich 12. Juni 2015 erfolgt.

Parallel dazu wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden mit Schreiben vom 08. Mai 2015 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

In der vorliegenden Satzungsfassung (Stand Juni 2017) sind die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens entsprechend der beiliegenden Abwägungsbögen eingeflossen. 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2017 Folgendes: 

 

1.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden sowie der Bürger, die zum Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans eingegangen sind, werden entsprechend der beiliegenden Abwägungsbögen beurteilt.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Hinweise gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.         Der Gemeinderat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ in der Fassung vom Juni 2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

3.         Die Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ soll ortsüblich bekannt gemacht werden. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.